Teilungsversteigerung - Immobilie im Streitfall verkaufen ✔
Im Streitfall – Die Teilungsversteigerung
Bei gemeinsamen Eigentum kann es immer dazu kommen, dass man dieses wieder aufteilen möchte oder muss. Dies kann wegen einer Scheidung sein oder weil man zusammen mit anderen etwas geerbt hat. Wenn man nun ein Grundstück mit einer Immobilie aufteilen möchte, dann kann das schwierig werden. Das Einzelhaus kann am eventuell nicht für mehrere Parteien aufteilen oder die geschiedenen Eheleute wollen das gemeinsame Eigentum nicht mehr zusammen verwalten. In diesem Fall muss die Immobilie verkauft werden, damit der Erlös dann entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt werden kann.
Einigung suchen – gemeinsam Verkaufen
Der erste Versuch sollte immer sein eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bevor man die Immobilie in einer Teilungsversteigerung veräußert sollte man überlegen, ob ein gemeinschaftlicher Verkauf in Frage kommt. Wenn man noch miteinander redet und die Immobilie auf dem freien Markt verkauft, kann man oft einen höheren Verkaufspreis erzielen. Wenn man sich zu einer Versteigerung entschließt, kann man den Kreis der Interessenten und Bieter selber bestimmen und somit gewährleisten, dass die eigene Immobilie nicht zu einem Spekulationsobjekt von Großinvestoren wird.
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Teilungsversteigerung – Jeder Miteigentümer darf beantragen
Wenn man nun merkt, dass es nicht weiter geht und nun wirklich seinen Anteil vom Erbe oder seinen Anteil nach einer Scheidung für sich beanspruchen möchte, dann kann jeder der Miteigentümer einen Antrag stellen auf Teilungsversteigerung. Dieser Antrag erfolgt formlos, es genügen die Angaben zum Objekt und zu den Eigentumsverhältnissen. Jetzt übernimmt ein Gericht die weiteren Schritte. Zunächst wird ein Verkehrswert durch einen Gutachter festgelegt. Die Kosten dafür, wie alle anderen Verfahrenskosten, trägt der Antragsteller. Als Nächstes wird das geringste Gebot festgelegt, hiermit sollen alle Verfahrenskosten und alle Ansprüche der Verfahrensbeteiligten bezahlt werden können. Nachdem ein Termin für die Teilungsversteigerung festgelegt wird, erfolgt diese an den Meistbietenden. Die Eigentümer können hier durchaus mitbieten, nur können die den Personenkreis der Bieter nicht einschränken. Immobilie kostenlos bewerten
Erlös und Kosten
Nach erfolgreicher Teilungsversteigerung wird der Erlös nicht von dem Gericht aufgeteilt, das müssen die Beteiligten selber machen. Es ist also wichtig, dass man sich von Anfang an klar darüber ist, wer welchen Anteil bekommt. Bei Scheidungen von Ehen ohne einen Ehevertrag ist es üblich den Erlös zu teilen und jedem Partner die Hälfte auszuzahlen. Bei Erbschaften gibt es oft eine gesetzliche Quote die genau regelt wem wie viel vom Erbe zusteht.
Ein solches Verfahren der Teilungsversteigerung einer Immobilie ist mit Kosten verbunden. Diese setzen sich zusammen auf Kosten für den Antrag, das Verfahren, für Gutachter und Anwälte. Diese Kosten sollten von dem Erlös gedeckt werden und werden vor der Auszahlung abgezogen. Wenn das geringste Gebot aber nicht erreicht wird, oder es gar keine Interessenten gibt, dann muss der Antragstellen alle Kosten selber tragen. Immobilie kostenlos inserieren
Fazit
Eine Teilungsversteigerung von Immobilien sollte immer der letzte Weg sein. Besser ist es sich vorher zu einigen und die Immobilie auf dem freien Markt zu verkaufen. Das verspricht einen höheren Erlös und ein schnelleres Verfahren. Zumal man sich auch bei einer Teilungsversteigerung in wichtigen Punkten einig sein muss. Trotzdem ist die Teilungsversteigerung ein gutes Mittel, wenn man es nicht schafft sich zu einigen oder eine Partei versucht einen Verkauf zu blockieren. Denn nur so wird sicher gestellt, dass jeder den Anteil bekommt, der ihm zusteht.