Wohnen im Haus unter Denkmalschutz
In der gesamten Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit schätzungsweise etwa 1.000.000 denkmalgeschützte Immobilien. Diese sollen als besondere Kulturgüter erhalten bleiben. Aus diesem Grund sind sie nicht nur dekorativ und schön anzusehen, sondern fordern von ihren Besitzern auch eine ganze Reihe an Pflichten ein.
blueHOMES hat sich im Folgenden mit den Fragen beschäftigt, was es bedeutet in einem Haus zu leben, das unter Denkmalschutz steht.
Was bedeutet es, in Deutschland ein Haus unter Denkmalschutz zu besitzen?
Die Regelungen zum Denkmalschutz sind in Deutschland Sache der jeweiligen Bundesländer. Sie sind daher nahezu überall anders geregelt. Bevor Sie sich daher für den Kauf eines denkmalgeschützten Hauses entscheiden, sollten Sie sich zunächst an die "Untere Denkmalschutzbehörde" der Gemeinde oder der Stadt wenden. Diese ist dafür zuständig den Denkmalstatus zu bestätigen. Des Weiteren informiert sie über notwendige Bauarbeiten.
Egal in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet, besteht ein öffentliches Interesse daran, diese aus "künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen" zu erhalten.
Das bedeutet, dass jegliche Veränderung im und am Haus vor der Umsetzung mit der Denkmalschutzbehörde abgeklärt und von dieser genehmigt werden muss.
Steht ein Haus unter Denkmalschutz, soll so viel von der historischen Substanz erhalten bleiben, wie irgend möglich. Auch das äußere Erscheinungsbild sollte bestenfalls keinen Veränderungen unterzogen werden.
Neben der Pflicht zur überwiegenden Erhaltung von Aussehen und Substanz, sind Eigentümer denkmalgeschützter Häuser verpflichtet, Bauauflagen zu befolgen. Vernachlässigen sie die Immobilie, drohen Bußgeldverfahren. Im schlimmsten Fall können sie sogar enteignet werden.
Wurde vor einer baulichen Veränderung keine Genehmigung eingeholt, kann die Denkmalschutzbehörde die Eigentümer dazu verpflichten, die Veränderung rückgängig zu machen. Damit das nicht passiert, kann der kostenlose, bautechnische Rat eines Denkmalpflegers eingeholt werden.
Welche Veränderungen bedürfen vorheriger Genehmigungen?
Wie bereits zuvor erwähnt, sollte jegliche Veränderung, egal ob es sich lediglich das äußere Erscheinungsbild oder die bauliche Substanz der denkmalgeschützten Immobilie betrifft, im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgeklärt werden.
Dazu zählen beispielsweise auch augenscheinlich kleine Veränderungen, wie z.B. den Einbau einer Badewanne oder das Anbringen einer neuen Fassadenfarbe. Besonders aufmerksam sollten Besitzer von Fachwerkhäusern, die unter Denkmalschutz gestellt sind, sein.
Bei diesen Fachwerkhäusern handelt es sich um etwas ganz Besonderes, das unbedingt erhalten bleiben soll. Aus diesem Grund gilt hier das Prinzip "Fachwerk geht vor Außendämmung". Für Eigentümer von derartigen Häusern bedeutet das, dass sie, um die Fachwerkfassade zu erhalten, auf das Anbringen einer Außendämmung verzichten müssen. Da eine derartige Dämmung erforderlich für den Erhalt eines Energieausweises ist, sind Besitzer von Fachwerkhäusern von der Pflicht des Energieausweises befreit.
Warum entscheiden sich, trotz zahlreicher Auflagen, dennoch viele für ein denkmalgeschütztes Haus?
Meist ist es die Begeisterung der Menschen für die architektonische Schönheit dieser Häuser, die den hohen bürokratischen Aufwand in den Hintergrund drängt. In der Regel ist die Instandhaltung zwar teurer als bei anderen Häusern, allerdings kann dies auch Vorteile mit sich bringen. So besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, Fördergelder für fachgerechte Sanierungen eines Baudenkmals zu bekommen. Außerdem können Selbstnutzer Steuern sparen, indem sie über 10 Jahre hinweg jährlich je 9% der Sanierungskosten abschreiben und Aufwendungen für die Erhaltung, die die Denkmalschutzbehörde als notwendig einstuft, als Werbungskosten abschreiben.
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