Immobilientipps 2023 - Neuerungen, Änderungen, Rechtliches für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Das Jahr 2023 ist noch nicht alt. Trotzdem gibt es einiges, was Immobilienbesitzer oder solche, die es werden wollen, in diesem Jahr beachten sollten. Wer in diesem Jahr eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher fragen, ob gerade der richtige Zeitpunkt ist, um zu kaufen oder zu bauen. Wer Eigentümer ist, muss einige neue Dinge beachten, um Ärger zu vermeiden!
Immobilientipps für Deutschland - Änderungen für Immobilienbesitzer im neuen Jahr
Im letzten Jahr war der Gesetzgeber hochbeschäftigt damit, zahlreiche Gesetzesnovellen und Verordnungen zu erschaffen, die Immobilienbesitzer und Interessenten betreffen. In diesem Jahr neu ist, das Immobilienbesitzer mit Grundbesitz eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Dazu erhalten die Immobilienbesitzer ein Schreiben vom Finanzamt mit ihren Zugangsdaten für die Grundsteuererklärung.
Besonders zu beachten sind die Fristen, um Strafen zu vermeiden. Bis zum 31.01.2023 muss sie beim Finanzamt eingereicht werden.
Bei den Immobilienpreisen für Gewerbe kann ab der Jahresmitte mit einem Aufschwung gerechnet werden. Zum Jahresende sagen Wissenschaftler und Statistiker für Wohneigentum eine Preisminderung von bis zu 10 % voraus. Sanierungsarbeiten sind im Jahre 2023 in Deutschland durch die hohe Inflation und die gestiegenen Löhne deutlich teurer. Wer jetzt ein Haus erbt, muss leider mit deutlich höheren Abgaben rechnen.
Der Steuersatz für Immobilienerbschaften wurde zum 01.01.2023 klar erhöht. Ein höherer Neubaustandard gepaart mit den steigenden Kosten für Neubauten durch Preissteigerungen machen Sanierungen von Altgebäuden wieder salonfähig.
Was jedoch gut ist, sind die neu erschaffenen Neubauförderungen »klimafreundliches Bauen«, die voraussichtlich ab dem 01.03.2023 Inkrafttreten sollen. Das CO2 Kostenaufteilungsgesetz, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, sieht vor, je kleiner die Energieeffizienz des Hauses ist, desto höher werden die Kosten für die CO2-Abgaben sein. Verwalter sind ab diesem Jahr dazu verpflichtet, die Heizkosten-Aufstellungen weiterzugeben, da anhand der in ihnen befindlichen Daten die CO2-Abgabe berechnet wird.
Wer vor hat, eine Solaranlage zu installieren, der kann neuerdings mit steuerlichen Vergünstigungen auch auf kleine Anlagen rechnen. Die steuerlichen Vorteile für Heizungen in selbst genutztem Wohneigentum ändern sich auch drastisch. Hier gilt, dass die Förderung für eine Gasheizung komplett wegfällt. Das Wohngeld wurde zugunsten der Berechtigten novelliert. So werden unter anderem die Heizkosten dauerhaft mit eingerechnet.
In Zeiten von steigenden Preisen, wohin das Auge blickt, wird es Immobilienbesitzer freuen, dass die Gaspreisbremse rückgängig zum 01.01.2023 eingeführt werden soll. Wohnungseigentümer können ab dem 01.12.2023 darauf bestehen, dass ein zertifizierter WEG-Verwalter bestellt wird.
- focus.de: Steuererhöhung für Erben
- bundesregierung.de: Klimafreundlich Bauen und Sanieren
- verbraucherzentrale.de: 2023 - Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert
Änderungen in Österreich für das Jahr 2023
Auch in Österreich ändert sich für Immobilienbesitzer in diesem Jahr einiges. So müssen beispielsweise ab dem 1. Januar 2023 auch bei schon vorhandenen Gebäuden (wenn das Dach erneuert oder saniert werden soll) zwingend Solarpaneele verbaut werden, um die Klimaziele zu erreichen. Durch die unstetigen Krisenzeiten bleiben die Immobilienpreise weiterhin hoch und könnten sogar, zumindest im urbanen Gebiet, weiter steigen. Mit einem Rückgang der Preise ist in diesem Jahr nicht zu rechnen, so die Facheinschätzung.
Außerdem ist sich der Gesetzesgeber einig, dass ab Juli diesen Jahres bei Immobilienverkäufen der Auftraggeber den Makler bezahlen muss. Das Bestellerprinzip soll Käufer vor ungerechten Benachteiligungen schützen.
- oesterreich.gv.at: Investitionszuschuss Photovoltaik
- kurier.at: Wer den Auftrag gibt, zahlt die Provision
Neuerungen für die Schweiz im Jahr 2023
In der Schweiz wird im Jahr 2023 das Vererben und Schenken von Immobilien deutlich teurer. Eine Änderung der steuerlichen Bewertungstabelle für bebaute Grundstücke liegt der Neuerung zu Lasten der Erben zugrunde. Stiegen zuletzt die Immobilienpreise rasant, plagt indes die Hausbesitzer die Sorge, ob wegen der immens steigenden Preise die Immobilienblase platzen könnte. Im dritten Quartal 2022 lag der Immobilienblasenindex immerhin bei 1,3 Punkten.
Sollte die Blase platzen, würden die Immobilienpreise im rasanten Sturzflug ins Bodenlose fallen.
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