Immobilien kostenlos inserieren
Heizungsprüfung nach dem Gebäudeenergiegesetz

Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau/Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Für ältere Anlagen, die vor dem 1.10.2009 installiert wurden, hat dies bis zum Ablauf des 30.9.2027 zu erfolgen. Wurde die Heizung z.B. am 1.10.2009 montiert, muss die Prüfung demnach zum 30.9.2025 ausgeführt bzw. vorgewiesen werden.
Für Neuinstallationen regelt das GEG ab dem 1.10.2024:
Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems u.a. mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:
- eine raumweise Heizlastberechnung
- eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
- die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung
Aus der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung besteht noch die Verpflichtung, dass in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15.9.2024 Gaszentralheizungssysteme hydraulisch abzugleichen sind. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung, wenn
- das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde
- innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder
- das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll
Hier sind Sie richtig.
Die Nachfrage nach Immobilien boomt! Neben der starken deutschen Nachfrage nach Immobilien, kaufen auch Engländer und Irländer, Holländer, Belgier, Skandinavier, Franzosen, Spanier, Osteuropäer, sowie amerikanische, russische und israelische Interessenten zur Zeit ein. Von der selbstgenutzten Wohnimmobilie, ob Haus oder Wohnung, über die Gewerbeimmobilie bis hin zur Kapitalanlage in allen Preisklassen. Sehr gut verkaufen sich auch ländliche Objekte, ob Bauernhaus, Bauernhof, Reiterhof oder Weingut, bei uns können Sie alles kostenlos inserieren. Sehr gut verkaufen sich auch ländliche Objekte, ob Bauernhaus, Bauernhof, Reiterhof oder Weingut, bei uns können Sie alle Immobilien kostenlos inserieren. Aber auch das solide deutsche Einfamilienhaus, die vermietete oder leer stehende Eigentumswohnung sowie gastronomische Objekte stoßen derzeit auf eine solide und starke Nachfrage.
Wir bieten Ihre Immobilie per Email allen dafür in Frage kommenden Interessenten aus unserem Kundenstamm an (derzeit weit über 200.000 vorgemerkte Kaufinteressenten).
Außerdem inserieren wir Ihre Immobilien kostenlos in jeweils bis zu 5 passenden Themenseiten und wir inserieren Ihre Immobilien auch kostenlos in vielen weiteren, dafür geeigneten Portalen und wir bieten sie auch über unser Partnernetzwerk für Sie kostenlos mit an. Das Inserieren der Immobilien ist für Sie garantiert kostenlos!
Unsere TOP-Kondition für Sie: Inserieren Sie kostenlos Ihre Immobilien auf unseren blueHOMES-Themenseiten. Geben Sie die Objektanschrift und einen kurzen Exposétext ein. Danach können Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten eingeben und Ihre Immobilien kostenlos inserieren.




Immobilieninserat kostenlos
Immobilie kostenlos anbieten
Immobilien kostenlos einstellenDorfhaus verkaufen











