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Energiepreisbremse und ermäßigter Steuersatz für Gas und Wärme
Energiepreisbremsen: Zunächst hatte der Bundestag einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, nach der die Preislimits für Strom, Gas und Wärme bis zum 31.3.2024 verlängert werden sollten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil v. 15.11.2023 den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärte, wird laut Bundesfinanzministerium der Wirtschaftsstabilisierungsfond zum 31.12.2023 gesperrt. Da aus diesem Fond die Energiepreisbremsen finanziert werden, laufen diese ebenfalls zum 31.12.2023 aus.
Ermäßigter Steuersatz für Gas und Wärme: Im letzten Jahr hatte die Bundesregierung für Gas und Fernwärme den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % eingeführt. Diese Ermäßigung war bis zum 31.3.2024 befristet. Es gab teilweise die Diskussion, dass dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz schon zum 31.12.2023 beendet werden sollte.
Nun ist der Bundestag jedoch der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefolgt und der ermäßigte Steuersatz gilt bis zum 29.2.2024.
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